RAUCHEN, SONNEN, GRILLEN? WAS AUF DEM BALKON WIRKLICH VERBOTEN IST

Auf dem Balkon lässt es sich wunderbar entspannen und die Sonne genießen, doch nicht alles ist erlaubt. Myhomebook werden einige Aktivitäten genannt, die auf dem Balkon zu Konflikten führen können und daher eingeschränkt oder verboten sind.

Zum Beispiel ist das Rauchen auf dem eigenen Balkon grundsätzlich erlaubt, jedoch sollte Rücksicht auf die Nachbarn genommen werden. Fühlen sich diese gestört, kann das Rauchen auf bestimmte Zeiten beschränkt werden. 

Ebenso verhält es sich mit dem Sonnenbaden ohne Kleidung. Obwohl es nicht grundsätzlich verboten ist, sollte man auf einen ausreichenden Sichtschutz achten, um Anzeigen wegen Belästigung der Allgemeinheit zu vermeiden.

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Grillen ist ein weiteres Thema, das häufig zu Unmut führt. Während das Grillen mit einem Elektrogrill meist erlaubt ist, verbieten viele Mietverträge explizit das Grillen mit Holzkohle auf dem Balkon. 

Auch die Bepflanzung des Balkons kann problematisch sein. Überhängende oder herabfallende Pflanzen können bei Nachbarn für Ärger sorgen. 

Rankende Pflanzen, die die Fassade beschädigen können, sollten ebenfalls vermieden werden.

Die Anbringung einer Markise ist zwar nicht generell verboten, erfordert jedoch in der Regel die Zustimmung des Vermieters, da hierfür oft in die Fassade gebohrt werden muss. Alternativ kann ein Sonnenschirm genutzt werden, um Schatten zu spenden.

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