AK-TIPP – FüR DIE HOCHZEIT BEKOMMT MAN FREI

"Ich heirate im Mai meinen Lebensgefährten. Bekomme ich für die Hochzeit frei oder muss ich Urlaub nehmen?", fragt Stephanie Z. Die AK klärt auf.

Mythos oder Wahrheit – Leserin Stephanie Z. fragt: "Ich heirate im Mai meinen Lebensgefährten. Bekomme ich für die Hochzeit frei oder muss ich Urlaub nehmen?"

"Ja, sie bekommen bei einer Heirat zumeist drei Tage frei. In den Kollektivverträgen werden nämlich konkrete Anlässe festgelegt, für die man ein bis drei Arbeitstage frei bekommt. Darunter fällt die eigene Eheschließung, aber auch Todesfälle naher Angehöriger oder die Geburt eines Kindes oder der Wechsel des Wohnortes", heißt es seitens der AK Niederösterreich.

Und weiter: "Grundsätzlich sind Dienstverhinderungsgründe im Angestelltengesetzes und im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Diese Hindernisse müssen ohne Verschulden des Dienstnehmers und für eine verhältnismäßig kurze Zeit eintreten."

"Haben Sie weitere Fragen, helfen Ihnen unsere Arbeitsrechtsexperten kompetent", sagt AK Niederösterreich-Präsident und ÖGB NÖ-Vorsitzender Markus Wieser.

Weitere Infos: AK-Arbeits- und Sozialrecht unter der Tel.: 057171-22 000

2024-04-16T03:02:53Z dg43tfdfdgfd