WEGEN SANIERUNG IST MEIN BALKON NICHT NUTZBAR. WAS KANN ICH TUN?

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Ich bin Mieterin in einem Altbau. Jetzt wird drei Monate lang die Fassade saniert. Die Fenster sind zugeklebt, es ist viel dunkler in der Wohnung, ich kann nicht lüften und den Balkon nicht benutzen. Ich fürchte auch, dass es im Sommer sehr heiß werden wird. Kann ich um Mietzinsminderung ansuchen? Auch rückwirkend?

Rechtsanwalt Georg Röhsner antwortet:

Das ist sicher ein Grund für eine Mietzinsminderung – wie hoch die prozentuelle Minderung (von Mietzins und Betriebskosten!) von einem Gericht festgesetzt wird, hängt immer von den Umständen des Einzelfalls ab. In den heißen Sommermonaten scheint mir – verbunden mit der Nicht-Benutzbarkeit des Balkons – eine Minderung um 20 bis 25 Prozent aber durchaus vertretbar.

Die rückwirkende Geltendmachung können Sie versuchen, gerichtlich durchsetzbar wird sie aber voraussichtlich nicht sein. Wenn man in Kenntnis des Mangels den vollen Mietzins bezahlt, ohne einen entsprechenden ausdrücklichen Vorbehalt zu erheben, kann der Vermieter argumentieren, Sie hätten konkludent auf die Mietzinsminderung verzichtet.

2023-05-30T03:11:32Z dg43tfdfdgfd